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Unsere Wünsche & Ziele

 

Den Großeltern steht nach neuerem Recht ein gesetzliches Umgangsrecht zu – wenn der Umgang dem Wohl des Kindes dient. Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, den normalen Umgang einzuklagen.
Die Großeltern sind neben den Eltern von klein an die wichtigsten Bezugspersonen,
Die Beziehung zwischen Großeltern und Enkeln soll nicht abbrechen.

Deshalb fordern wir für alle Enkel den ungehinderten Umgang mit der ganzen Familie.
Spannungen zwischen Eltern und Großeltern sind kein Grund, einem Kind den Kontakt mit den Großeltern zu verbieten.
Wir fordern, dass das Umgangsrecht §1685 BGB konsequent eingehalten und umgesetzt wird.
Doch die Großeltern müssen beweisen, dass der Umgang zwischen den Enkelkindern und ihnen dem Wohl des Kindes und seiner Entwicklung dienlich und förderlich ist! Dies wurde von Psychologen schon fest gestellt und unterstützt.
Doch wie können die Großeltern dies beweisen?
Niemand kann unseren Enkelkinder die verlorene Zeit zurück geben. Wie tief mag diese Narbe sein, die ein Leben lang bleibt.
Geben Sie den Kindern das Recht, ihr Menschenrecht. Die Enkelkinder sind das schwächste Glied in unserer Kette.
Ein Kind hat nicht nur das Recht seine Wurzel kennen lernen, sondern sich mit ihnen lebendig auszutauschen, um auch zu einer eignen selbstbewussten Identität herauszuwachsen.   
Die Enkelkinder werden negativ beeinflusst. Mit der Zeit empfinden sie Entfremdung und Misstrauen gegenüber den Großeltern.
Für die Enkelkinder ist kein Kontakt zu den Großeltern, sicherlich eine zusätzliche psychische Belastung.

Wir sehen es als unsere Pflicht an und kämpfen für den Kontakt mit den Enkelkindern. Das Schulden wir den Enkelkindern!
-Wir wollen auf die spätere Frage der Enkel: "Was habt ihr Großeltern eigentlich  getan, um den Kontakt mit uns zu  erreichen" ehrlich antworten können. 
-Wir wünschen uns: Familienrichter, Jugendämter, Fachanwälte, Beratungsstellen,  Mediatoren, und Sachverständige zum  „Wohl des Kindes“ mit den Großeltern  steitschlichtend und konflicktvermeidend in sensiblen Bereich des Familierecht  agieren.
-Wir kämpfen: Dass vorbehaltlos die Arbeitsweise des Cochemer Modells im  Umgangsrecht eingesetzt wird.
-Daß die Familiengerichte das vom Gesetzgeber eingeräumte Umgangsrecht für  Großeltern  auch in der Praxis anwenden  und auch den Kindeseltern die Pflicht   auferlegt wird, ein Familienstreit von den Kindern fernzuhalten.
-Das Cochemer Modell nach Rechtsanwalt Jürgen Rudolph und früherer  Familienrichter soll bei allen  Familiengerichte  angewandt werden.

  In der letzten Zeit sind häufig Jugendamt und Gerichte nur Durchwinkstationen  für Gutachter etc. geworden. Dadurch  entsteht der Eindruck, dass sie selbst nicht  mehr entscheiden wollen und können, es aber anderen zuschieben.
  Es ist sehr traurig, dass Jugendämter und Familienrichter Psyche-Terror von  Eltern gegen  Kinder und Großeltern  tolerieren. 
- Wir forden die UN Kinderrechtskonvention Umsetzung und Wahrung. 
   Dass die Öffentlichkeit auf dieses Problem aufmerksam wird, wir wenden uns    
   auch an die Presse, führen Gespräche mit Politikern und Beratungsstellen.

   Wir wollen den Enkeln später antworten können auf seine Frage: Was habt ihr         Großeltern eigentlich getan, um den   kontakt mit den Großeltern zu erreichen. 
   Ihr Eltern geben Sie ihren Kindern das Recht, Umgang zu allen Verwandten zu          haben.

Wir wünschen uns, dass unsere Gruppe noch lange besteht und wir gemeinsam einen kleinen Erfolg verzeichnen können.
Nur gemeinsam sind wir stark!
Wir kämpfen weiter in der Erwartung dass der Para 1,BGB 1685 den Großeltern das Recht auf Umgang gibt.

 


 
  Wir freuen uns, von Ihnen zu hören
oder Sie bei unseren Treffen im
in Kaiserslautern
am ersten Dienstag im Monat um 17::00 Uhr Sie begrüßen zu dürfen.

Ort des Treffens: telefonische Anfrage an
Fam. Fischer 06363 1595
 
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